| Warum muss ich neu bei meinen Teststreifen mehr als 10% Selbstbehalt bezahlen? |
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Immer häufiger haben wir in der Prisma-Redaktion Anfragen von aufgebrachten Patienten, die seit Anfang 2010 auf ihren Teststreifen mehr als die im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geforderten 10% Selbstbehalt aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Wie kommt es dazu?
Das Eidgenössische Departement des Innern hat per 1.1.2010 die Höchstvergütungsbeträge (HVB) für die Teststreifen von CHF 58.10 auf CHF 52.30 und von CHF 108.00 auf CHF 97.20 gesenkt (siehe auch Prisma 1/2010). Diese Preissenkung hat zur Folge, dass Patienten, denen für die Teststreifen mehr als die festgelegten HVB verrechnet werden, nicht nur den Selbstbehalt von 10%, sondern auch die Differenz zum HVB aus der eigenen Tasche bezahlen müssen.
* bis max. CHF 700.–/Jahr
Wie können zusätzliche Kosten vermieden werden?Es werden verschiedene Blutzucker-Messsysteme von verschiedenen Herstellern auf dem Markt angeboten. Erkundigen Sie sich in Ihrer Apotheke, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Diabetesgesellschaft nach einem Blutzucker-Messsystem, dessen Teststreifenpreise nicht über dem HVB liegen, und fragen Sie nach einem Umtauschangebot. Ein Wechsel auf ein anderes Blutzucker-Messsystem könnte sich für Sie lohnen.
Bitte beachten Sie dieses Angebot |
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